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Steuerbegünstigung bis 2018 wegen Umweltentlastung
Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni 2006 beschlossen, die Steuerbegünstigung für die Alternativ-Kraftstoffe Erdgas und Flüssiggas gleichermaßen bis zum Jahr 20018 festzulegen. Damit wird eine seit mehreren Jahren andauernde Unsicherheit über die weitere Förderung von Autogas, also Flüssiggas als Kraftsoff, durch das gemeinsame Votum der Koalitionsfraktionen beendet.

Mit mehr als 85.000 flüssiggasbetriebenen Fahrzeugen und einer Infrastruktur von 1.900 öffentlich zugänglichen Tankstellen hat Autogas bereits eine nennenswerte Größenordnung erreicht. Nach Ansicht des Deutschen Verbandes für Flüssiggas e.V. (DVFG) wird sich diese dynamische Entwicklung auf der Basis der steuerlichen Begünstigung fortsetzen. Dies wird bisher zurückgehaltene Investitionen freisetzen und die Dichte des Tankstellennetzes weiter steigen lassen.

Die Fortschreibung der steuerlichen Förderung bestätigt ausdrücklich die zahlreichen Autofahrer, Flottenbetrieber und Tankstellenpächter, die schon bisher auf den schadstoffarmen Kraftstoff Autogas setzten. Auch bei den Kfz-Werkstätten, die Autogas-Ausrüstungen vornehmen, wird jetzt mit enormen Nachfrageschub gerechnet. Durch die Gleichstellung ist die notwendige Planungssicherheit gegeben, Autos mit hoher wirtschaftlicher Attraktivität umzurüsten. Es wird prognostiziert, dass bis zum Jahr 2020 rund 1 Million Autogasfahrzeuge in Deutschland laufen werden.

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